In dieser Praxis werden Patientendaten zu Abrechnungszwecken in der EDV gespeichert und zur Abrechnung an eine Abrechnungsstelle weitergeleitet. Ausführliche Informationen dazu können Sie hier* nachlesen.
Mitzubringen:
Zu Ihrer Behandlung kommen Sie bitte mit bewegungsfreundlicher Kleidung und bringen ein Handtuch mit. Dieses können Sie bei uns im Wartebereich während Ihrer Behandlungsserie deponieren.
Absagen:
Sollte es Ihnen aus dringenden Gründen einmal nicht möglich sein, einen Behandlungstermin wahrzunehmen, sagen Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Am Wochenende hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. So können wir versuchen, den Termin einem anderen Patienten zukommen zu lassen. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen sind wir berechtigt, diesen Termin mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 24,- € privat in Rechnung zu stellen. Bitte lassen Sie uns dieses Ärgernis vermeiden!
Wartezeiten:
Wartezeiten kommen bei uns im Allgemeinen nicht vor. Sollten Sie dennoch einmal ein paar Minuten auf Ihre Therapie warten müssen, können Sie es sich in unserem Wartebereich mit einem Erfrischungsgetränk und einer Zeitung gemütlich machen.
Behandlungsdauer:
Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem von Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin verordneten Heilmittel. Hier die gängigen Behandlungszeiten:
KG, MT: 20 Minuten
KG ZNS: 25 Minuten
KGG: 60 Minuten in einer Gruppe mit bis zu 3 Patienten
MLD: wie auf der Verordnung
Fango: ca. 20 Minuten
Bitte beachten Sie: Zur Behandlungszeit zählen An- und Auskleiden sowie die Dokumentation Ihrer Behandlung durch den Therapierenden!
Rezeptgebühr:
Bei gesetzlich Versicherten wird eine Rezeptgebühr fällig, zurzeit 10 Euro Gebühr plus 10 Prozent Anteil je verordneter Leistung. Bitte begleichen Sie diese während der ersten drei Behandlungstermine.
*Informationen zur Abrechnungsstelle
Das wichtigste für Ihren Behandlungserfolg ist, dass wir uns Ihnen zu 100 Prozent widmen können. Um hierfür möglichst viel Zeit zu haben, übertragen wir unsere Abrechnungen der Abrechnungsstelle Mittelhein für physikalische Therapie.
Diese gewährleistet die korrekte Bearbeitung der von uns weitergeleiteten Heilmittelverordnung mit Ihren besonders geschützten Gesundheitsdaten. Diese werden von den Sozialversicherungsträgern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§302 SGB V) für alle Abrechnungen verlangt. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Abrechnung entlastet uns die Abrechnungsstelle deutlich bei unseren Verwaltungstätigkeiten. Die eingesparte Zeit kommt somit voll und ganz Ihnen zugute.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass Sie uns Ihr Einverständnis mit diesem Abrechnungsweg schriftliche erklären. Daher bitten wir Sie um Ihre Zustimmung.
Selbstverständlich ist die Abrechnungsstelle Mittelrhein für physikalische Therapie zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die rechnungsbezogenen Daten werden verschlüsselt nur Ihrem Sozialversicherungsträger zum Zwecke der Abrechnung übermittelt und werden aufgrund steuer- handelsrechtlicher Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt. Ihre Patientendaten werden in keinem Fall an fremde / Dritte weitergegeben.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.